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Laut chip-online soll Google Voice, die Skype-Konkurrenz von Google, bald nach Europa kommen. Laut mehreren Bloggern äußerte Jens Redmer, Director of Business Development Europa, dass es konkrete Schritte gebe, den bisher nur in den USA verfügbaren Service nach Europa zu bringen. Derzeit soll er selbst den Dienst in Europa ausprobieren. Einen offiziellen Starttermin gibt es aber noch nicht.
Google Voice soll ein Telefonservice werden, der Skype aus Anfangstagen ähnlich sieht: Ein IP-basierter weltumspannender Telefondienst, der Auslandsgespräche überschaubar und kostengünstig macht und vor allem für Geschäftsreisende eine spannende Sache sein dürfte.
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Gestern haben wir auf der dmexco in Köln am Stand der Firma ShopShare total geniale Kekse entdeckt. Es waren einfache Oreo Kekse mit QR Code. QR Codes sind im Zeitalter der Smartphones und Apps total in Mode gekommen. QR kommt aus dem Englischen und bedeutet “Quick Response”, deutsch „schnelle Antwort“.
QR Code ist ein zweidimensionaler Code, der Daten wie Links etc. enthällt. Man kann die Codes mit einem Smartphone und einer geeigneten App scannen und wird dann auf eine Seite geleitet. In diesem Fall war das die Facebook-Seite der Firma ShopShare. QR Codes findet man in Printanzeigen, unter Artikel und mittlerweile auf Visitenkarten.
Die Idee mit den Keksen ist klasse, schnell und einfach. So kann man ein Give-away anbieten mit einer Information.
Der QR Code zu unserem Blog ist dieser:

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Mal eine Nachricht zum Schmunzeln: Von Januar bis April 2012 nimmt der Internetverband ICANN Bewerbungen für neue Adressendungen im Internet entgegen. Während sich der Freistaat Bayern um die Endung .bayern bewerben will, scheint in Franken das Interesse an einer .franken-Endung eher mau zu sein. Das meldet BR online, die Internetausgabe des Bayrischen Rundfunks, unter Berufung auf eigene Recherchen.
Irgendwie ist das schon verwunderlich, sind die Franken doch ein stolzes Volk und wollen partout nicht mit den Bayern in einen Topf geworfen werden. Dass man zukünftig ein Domain-Endung .bayern nutzen kann, aber keine .franken-Endung, ist da schon fast ein Verbrechen.
Offensichtlich ist die Nachfrage nach einer solchen Endung zu gering, um die hohen Kosten wieder einzuspielen. Allein die Bewerbung bei der ICANN kostet 130.000 Euro. Derjenige, der schließlich den Zuschlag bekommt, muss dann noch jährlich etwa 18.000 Euro zahlen.
Jetzt BR online eine Umfrage auf der Webseite gestartet, um ein weiteres Stimmungsbild der Nutzerinnen und Nutzer von BR-online zu bekommen. Warum nicht direkt bei Facebook?
Gefunden bei http://www.br-online.de/
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Das Kölner Landgericht hat in seinem jüngsten Urteil zum Filesharing der Auffassung widersprochen, dass Internetzugangsanbieter für Rechtsverletzungen ihrer Kunden generell haftbar zu machen sind. Das berichtete der in Münster ansässige Verein Telemedicus e.V. auf seiner gleichnamigen Internetseite.
Was war geschehen?
Der Kunde des Internetproviders hatte unter einer bestimmten IP-Adresse einen so genannten „Fileserver“ betrieben. Die Webseite bot dabei einen Index von mehreren tausend Links zu Dateien in Filesharing-Netzwerken an. Insgesamt waren vier Tonträgerhersteller gemeinsam gegen einen Telekommunikationsdienstleister vorgegangen. Nach deren Auffassung hafte auch der ISP für die Urheberrechtsverletzung. Dieser hatte sich der Abmahnung verweigert, es kam zur Verhandlung.
Die Kölner Richter wiesen jetzt die Klage ab und haben damit einen Meilenstein für die Rechte der Internet Service Provider gelegt. Denn bislang wurden in der Vergangenheit wiederholt auch Internet-Provider von den Rechtsvertretern der Klägerseite angemahnt. Die sollten zukünftig ihren Kunden den Zugang zu einem Filesharing-Portal zu sperren, so die Forderung.
Die Leitsätze der Redaktion des Telemedicus e.V.erklären das Urteil
1. Ein Internet-Service-Provider haftet nicht als Störer für von dessen Kunden begangenen Rechtsverletzungen, da er eine bloße technische Dienstleistung erbringt, die nicht die Verpflichtung zur Kontrolle der Datenkommunikation zwischen seinen Kunden auf Begehung von gerügten Verletzungshandlungen beinhaltet.
2. Die Errichtung der für eine solche Überwachung notwendigen Filter- und Sperrmaßnahmen durch den Internetzugangsanbieter als zentrale Schnittstelle für die Datenkommunikation wäre ohne gesetzliche Grundlage mit dem durch Art. 10 Abs. 1, Abs. 2 GG geschützten Fernmeldegeheimnis nicht zu vereinbaren.
3. Einem Internetzugangsanbieter sind vorsorgliche DNS- und IP-Sperren nicht zumutbar, da dies eine Vielzahl von technischen Sicherheitsvorkehrungen in Form von Datenfiltern zur Folge haben müsste, was mit der Stellung als lediglich vermittelndem Infrastrukturdienstleister nicht vereinbar wäre.
4. Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG erlaubt im Wege richtlinienkonformer Auslegung nationaler Verbotsvorschriften kein Vorgehen von Rechteinhabern gegen “Vermittler” im Wege gerichtlicher Anordnungen, wenn in den zugrunde liegenden nationalen Rechtsvorschriften keine ausreichende Rechtsgrundlage für ein solches Vorgehen enthalten ist.
Was meint Ihr dazu? Ist das Urteil für alle ISPs ein Freibrief, Filesharing zu dulden, weil man kein Risiko mehr eingeht oder macht das Sinn?
Quelle: Telemedicus e.V.
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Facebook will .facebook
Die Anzeichen verdichten sich, dass sich das soziale Netzwerk Facebook um die eigene Domain-Endung .facebook bewerben wird. So schreibt das Portal domain-recht.de, dass der Blogger Andrew Allemann heraus gefunden habe, “dass sich das Unternehmen im Mai diesen Jahres die im Jahr 2010 ausgelaufene Domain dotFacebook.com gesichert hat und die Nameserver-Einträge nun auf die Hauptseite verweisen. Als weiteres Indiz wertet er ein 40 Sekunden langes Youtube-Video, das im Kanal “dotfacebook” veröffentlicht wurde und in dem Domains wie you.facebook oder search.facebook beworben werden.
ss für Südsudan
Die erst im Juli 2011 in die Unabhängigkeit vom Sudan entlassene afrikanische Republik Südsudan darf sich über die Zuteilung des Wunschkürzels “ss” freuen. Wie man domain-recht.de nachlesen kann, habe die International Organization for Standardization (ISO) in ihrem Newsletter mitgeteilt, dass das Land künftig mit dem Alpha-2 Code “ss” in der Standard 3166-1-Liste geführt werde; der Sudan bleibt bei “sd”. Historische Bedenken in Bezug auf die Geschichte des Nationalsozialismus scheinen sich somit nicht durchgesetzt zu haben. Für Deutsche wird die Domain wohl dennoch ein Tabu bleiben.
.app soll Top Level Domain werden
Ebenfalls laut domain-recht.de habe eine Initiative aus Großbritannien namens “The .app Project” angekündigt, im Rahmen einer Community-Bemühung den Zuschlag für die TLD .app erhalten zu wollen, um die kleinen Programme künftig mit eigener Endung unters Volk zu bringen.
Mehr unter http://www.domain-recht.de
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“Ich wette, dass die meisten Unternehmen in zehn Jahren keine eigenen Server mehr haben”, lauter die provokative Wetter eine CIO auf der Seite CFO World. Dieser CIO ist sich sicher, dass die meisten Unternehmen 2021 Infrastrukturleistungen wie Server, Storage und Hardware einfach übers Netz beziehen und nach Bedarf bezahlen. Dabei wird die Infrastruktur die erste Leistung sein, die wir komplett als Service aus der Wolke nutzen – als Infrastructure-as-a-Service – kurz IaaS.
Warum meint es das?
1. Weil wir technisch soweit sind. Die Bandbreite der Netze hat bereits einen Quantensprung vollzogen und wird sich weiter steigern, sodass Geschwindigkeit und Verfügbarkeit gewährleistet sind.
2. Es findet ein Generationswechsel in den Unternehmen statt. In zehn Jahren haben wir es sowohl bei den CIOs als auch bei den Anwendern immer mehr mit “Digital Natives” zu tun. Sie sind damit aufgewachsen, “always on” zu sein, Musik und Filme übers Internet zu beziehen und mit Freunden zu teilen und sich in virtuellen Netzwerken zu bewegen.
3. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen, allen voran natürlich die Globalisierung, tragen ebenfalls dazu bei. Große Rechenzentren mit hohem Industrialisierungsgrad sind effizienter und kostengünstiger als der Eigenbetrieb. Kostendruck werden die Unternehmen zwingen, immer mehr Leistungen aus der Cloud nach Verbrauch zu kaufen.
Welche Rolle die CIOs in zehn Jahren spielen, wenn die Infrastruktur aus der Cloud Standard sein wird, erzählt der nette Herr dann auch.
Nun bleibt die Frage, wer von den werten Lesern wagt die Gegenwette?
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Besonders in der Urlaubszeit, für Business-Reisende eigentlich ein ständiges Problem ist der mobile Internetzugang im Ausland. Dort lauern teilweise extreme Daten-Roaming-Gebühren, auch wenn die Preise durch die EU gedeckelt wurden.
Einige Telefonanbieter bieten zwar mittlerweile Daten-Roaming-Optionen für das Ausland an, aber teuer wird es trotzdem allemal, wenn man nicht ein einen WLAN Hotspot im Hotel oder am Urlaubsort findet.
Jetzt hat Skype zumindest für Besitzer von Apple-Geräten mit dem Betriebssystem iOS eine neue App veröffentlicht, die den Internetzugang im Ausland zwar nicht kostenlos, aber zumindest erschwinglich macht.
Die neue kostenlose App mit dem Namen Skype WiFi (früher Skype Access) bietet die Möglichkeit, mit dem iPhone, iPad oder iPod Touch (iOS 4.1 oder höher mit Multi-Tasking) an über 1 Million Hotspots weltweit online zu gehen – zum Beispiel in Hotels, an Flughäfen, Bahnhöfen, in Kongress- und Messezentren, Cafés, Bars oder Restaurants.
Die Kosten pro Minuten sind zwar noch sehr unterschiedlich, starten aber schon bei 0,05 EUR (inklusive Mehrwertsteuer) pro Minute. Abgerechnet wird nur auf Minuten-Basis, nicht per Datenvolumen. Es gibt also keine Beschränkungen hinsichtlich der Datenmenge, die man hoch- oder herunterladen kann.
Alles, was man benötigt, ist ein Skype Account sowie Skype-Guthaben.
Mehr unter http://blogs.skype.com/de/skype_wifi/
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Trotz der jüngsten Hackerangriffe und Datenverluste bei Unternehmen und Institutionen bleibt die Einschätzung der Deutschen in Sachen Datensicherheit etwa auf dem Vorjahresniveau. Das größte Vertrauen in den Datenschutz bringen die Deutschen nach wie vor dem öffentlichen Sektor und Behörden entgegen – wenn auch weniger als im vergangenen Jahr. Das ergab eine Umfrage des Marktforschungsinstitut Emnid im Auftrag von Symantec.
“Datenverlust und Datenklau nehmen in den vergangenen Monaten zu. Wo sehen Sie Ihre persönlichen Daten am besten aufgehoben?”, so lautete die Fragestellung an die rund 1.000 Umfrageteilnehmer. Im Schulnotensystem mussten sie die Branchen Einzelhandel, Banken und Versicherungen, Online-Shops, öffentlicher Sektor, Telekommunikationsdienstleister sowie Transport und Verkehr benoten.
Nach wie vor genießt die öffentliche Hand den besten Ruf in punkto Datenschutz, allerdings auch nur mit einer Schulnote von 3,1 (2,9 in 2010).
Das Vertrauen in die Branchen Einzelhandel sowie Telekommunikation und Internet Service Provider ist im Vergleich zum letzten Jahr gar gestiegen.
Immerhin konnte sich der Bereich Telekommunikation und ISP von 4,2 in 2010 auf eine 4,1 in diesem Jahr verbessern.
Quelle: http://www.itseccity.de
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