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Ende November 2010 war es soweit – die 14-millionste .de-Domain mit dem klangvollen Namen corangeli-glas-design wurde bei der DENIC eG registriert. . Damit hat die „Deutschland-Domain“ einen neuen Meilenstein erreicht.
Seit 1986 existiert die .de-Domain, die in jenem Jahr in die IANA-Datenbank aufgenommen worden war. Während die Domains zunächst von einem US-amerikanischen Netzbetreiber verwaltet wurden, übernahm dies 1988 die Universität Dortmund. Zu diesem Zeitpunkt war der Verwaltungsaufwand allerdings noch sehr überschaubar, denn es gab erst sechs .de-Domains.
Anfang 1997 gründen 37 deutsche Internet Service Provider die DENIC eG. Es gibt bereits etwa 50.000 Adressen, im April 1999 sind es schon 500.000. Mit der Entwicklung geht es kontinuierlich bergauf: Das durchschnittliche Wachstum in den letzten Jahren liegt bei etwa 1 Million Domains pro Jahr – eine beachtliche Zahl. Knapp 520.000 Domains enthalten ein Sonderzeichen wie Umlaute oder Buchstaben mit Akzenten, so genannte IDNs (Internationalised Domain Names).
Besondere Dynamik hat das Wachstum Ende Oktober/Anfang November 2010 durch die Einführung des Eszett als eigenständigem Buchstaben in .de-Domains erhalten.
Die neun letzten Kurzdomains jetzt registrierbar
Ab 12. Januar 2011 können nun bei der DENIC die neun letzten Kurzdomains registriert werden, die bisher aufgrund einstweiliger Verfügungen von der Registrierung ausgeschlossen waren: dw.de, e.de, f.de, g.de, hr.de, sr.de, x.de, y.de und z.de. Die Registrierung erfolgt nach dem üblichen Prioritätsprinzip First come – first served.
Hintergrund für den Ausschluss der genannten Domains von der Registrierung bei Einführung der ein- und zweistelligen Domains im Oktober 2009 waren gegen DENIC ergangene einstweilige Verfügungen, mit denen DENIC die Registrierung dieser Domains zunächst verboten wurde. Die einstweiligen Verfügungen haben inzwischen keinen Bestand mehr. Hinsichtlich der Domains dw.de hat die Antragstellerin ihren Verfügungsantrag zurückgenommen. Hinsichtlich der Domains e.de, f.de, g.de, x.de, y.de und z.de hat der Antragsteller auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung verzichtet, nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt im Hauptsacheverfahren um die Domain x.de zugunsten DENICs entschieden hatte. Hinsichtlich der Domains hr.de und sr.de schließlich hat das Oberlandesgericht Frankfurt die Verfügungen soeben aufgehoben. In seinem Urteil bestätigt das Oberlandesgericht die Zulässigkeit des von DENIC praktizierten Registrierungsstandards, der vorsieht, die Registrierung auch erstmals zugelassener Domains zu einem selbst bestimmten Stichzeitpunkt unter ausschließlicher Berücksichtigung des Prioritätsprinzips durchzuführen. Bereits zuvor hatte das Gericht mit derselben Begründung die im Oktober 2009 gefallene Entscheidung des Landgerichts Frankfurt bestätigt, keine einstweilige Verfügung zu erlassen, mit der DENIC geboten worden wäre, auch die Domain tv.de von der Registrierung zunächst auszunehmen. Damit sind sämtliche Versuche einzelner Antragsteller gescheitert, bei der Freigabe der Kurzdomains das Prioritätsprinzip zu umgehen und die bevorzugte Registrierung für sich zu erreichen.
Quelle: DENIC
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Botnetze sind eine ernsthafte Gefahr aus dem Internet. Die unerwünschten Netzwerke bestehen aus vielen Computern, die nach der Infektion mit Schadsoftware zusammengeschlossen werden. Danach kann jeder Computer, der Teil eines Botnetzes ist, unbemerkt auf ferngesteuerte Befehle von Cyberkriminellen reagieren und zum Beispiel Spam versenden oder andere Computer infizieren. Botnetze fungieren als infrastrukturelle Grundlage von Internetkriminalität und sind eine der größten illegalen Einnahmequellen im Internet.
Der eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. hat mit Unterstützung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im September ein Anti-Botnet-Beratungszentrum eröffnet, das die Zahl der Botnetz-infizierten Computer deutlich verringern und so den Cyberkriminellen die Grundlage entziehen soll. Zwischen dem 15. September und 30. November nutzten über 660.000 Besucher das Angebot auf www.botfrei.de, mehr als 330.000 Nutzer haben den DE-Cleaner heruntergeladen, der Schadsoftware vom Rechner entfernt.
Das Anti-Botnet-Beratungszentrum gibt dort zahlreiche Informationen zu Botnetzen, Entfernung von Schadsoftware und nachhaltigem Schutz von Computern. Mit dem DE-Cleaner von Norton by Symantec, der dort zum Download bereit steht, können Internetnutzer ihren Rechner von Schadprogrammen befreien. Zusätzlich steht ab dem 7. Dezember 2010 dort ein weiteres Tool zur Verfügung, das von Kaspersky bereitgestellt wird. Betroffene Kunden der teilnehmenden Internet Service Provider bekommen außerdem einen Zugangscode für die telefonische Beratungshotline.
Pünktlich zum IT-Gipfel kann das Projekt weitere Partner bekannt geben: Vodafone und Unitymedia werden ab sofort ebenfalls am Anti-Botnet-Beratungszentrum teilnehmen. schülerVZ, studiVZ und meinVZ stellen in ihren Netzwerken Informationsseiten zur Verfügung, auf denen sich Nutzer über Schutzmaßnahmen gegen Schadprogramme informieren können.
Zudem steht http://www.botfrei.de jetzt auch auf Englisch und Türkisch zur Verfügung.
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Es geht in die finale Runde für die Adressen des Internetprotokolls IPv4. Laut dem eco Verband werden die letzten Adressen des Protokolls, das die Adressierung und das Routing von Datenpaketen durch das Internet regelt, im März 2011 vergeben.
Grund für den knappen Adressraum ist das enorme Wachstum des Internet. Unter IPv4 konnten etwa 4 Milliarden IP-Adressen bereitgestellt werden – damit kann man nicht einmal China und Indien vollständig versorgen, so der eco Verband.
Nachfolger wird der neue Standard IPv6 (Internet Protocol Version 6). IPv6 stellt mit 340 Sextillionen IP-Adressen genug Adressen für jeden Menschen und jedes technische Gerät, das eine Internetverbindung benötigt, bereit.
Die Umstellung auf das neue System bringt wichtige Vorteile. Eine ausreichende Versorgung mit IP-Adressen ist die Grundlage für flächendeckenden Breitbandzugang und Basis für zahlreiche Entwicklungen und Innovationen wie Heimvernetzung, Telemedizin, Internet der Dinge und Smart Metering (elektronische Stromzähler).
Interessant ist dieser Zähler, der über den aktuellen Stand der noch verfügbaren IPv4-Adressen informiert.
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Die Deutsche Sprache ist wohl die einzige, die mit Umlauten und dem Eszett bzw. scharfen S aufwartet – zum Leidwesen viele Menschen, deren Name einer dieser typisch deutschen Buchstaben enthält. Man musste Domains und E-Mail Adressen stets mit ue, ae, oe oder ss anlegen bzw. nutzen. Müller oder Mißler waren unmöglich.
Vor einigen Jahren wurden dann bei deutschen Domains die Umlaute erlaubt. Plötzlich waren Müller, Möller oder Bächle kein Problem mehr. Von der praktischen Relevanz im internationalen E-Mail Schriftverkehr mal abgesehen war das eine gute Idee.
Ab morgen, Dienstag, 16. November um 10.00 Uhr können die Betroffenen die de-Wunschadresse für die eigene Website und ihre gewünschte E-Mail-Adresse auch mit dem scharfen S bekommen. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Freischaltung durch die zentrale Registrierstelle Denic.
Bereits seit 26. Oktober hatten die Inhaber einer Internetdomain mit der Endung .de und dem Bestandteil „ss“ die Möglichkeit, zusätzlich die entsprechende.de-Domain mit „ß“ statt „ss“ zu registrieren. Hierzu musten sie sich an ihren Provider wenden. Registrierungsversuche Dritter wurden bislang noch abgelehnt. Ab dem 16. November können auch andere Interessenten die betreffende Domain mit dem „ß“ für sich beantragen.
Wir machen aber darauf aufmerksam, dass in der internationalen Kommunikation Domains mit „ß“ ein Problem darstellen können. Tastaturen außerhalb des deutschen Sprachraums verfügen in aller Regel nicht über eine „ß“-Taste.
Und für die, die es nicht wissen:
Das „ß“ war ursprünglich eine so genannte Ligatur, deren Entstehung ins 13. Jahrhundert zurückreicht. Für eine häufig auftretende Buchstabenkombination aus langem s und z entwickelte sich eine Ligatur, die im Laufe der Zeit wie ein eigener Buchstabe Eszett behandelt wurde. Eine eindeutige Klärung des Ursprungs des damals „Wolfdietrich-Fragment“ genannten Zeichens, das der Wiedergabe bestimmter s-Laute dient, gibt es bis heute allerdings nicht.
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Frage: Wer weiß, wann die erste Webseite veröffentlicht wurde und welche dies war?
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Laut dem Online Magazin ECIN sind die Holländer zumindest in einer Sache Europameister – nämlich in der Dauer der Aufenthalte auf Webseiten und in Klickraten. Laut comScore-Zahlen aus September haben unsere Nachbarn nicht nur den längsten Atem bei der Beanspruchung von Portalen und Instant Messagern, sondern klicken auch am häufigsten auf ihre Lieblingspräsenzen.
Konkret: Während der Deutsche im Erhebungsmonat durchschnittlich 61 Mal zu seinen meistgenutzten Homepages wiederkehrte, kamen die Niederländer auf gute 78. Deutschland liegt in diesem Ranking lediglich auf Platz fünf, muss sich zusätzlich Großbritannien (71), Frankreich (68) sowie Spanien (64) geschlagen geben.
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Es gibt sie immer noch: Unternehmen in Deutschland ohne Internetpräsenz. Laut aktueller Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat verfügten 80 Prozent der Firmen über einen Internetauftritt. Damit ist jedes fünfte Unternehmen weiterhin ohne eigene Internetpräsenz. Im europäischen Vergleich liegen deutsche Unternehmen damit auf dem fünften Platz.
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Am intensivsten wird das Internet nach wie vor von skandinavischen Unternehmen genutzt. Die meisten Unternehmen mit eigener Website hat Dänemark mit einem Anteil von 88 Prozent. Auf Platz zwei liegt Schweden mit 87 Prozent. Die folgenden Plätze belegen Finnland mit 85 Prozent und die Niederlande mit 84 Prozent vor Deutschland mit 80 Prozent. Schlusslichter im EU-Vergleich sind Rumänien und Bulgarien mit Werten um 20 Prozent.
Vor allem kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe verschenken die Chance, sich über einen professionellen Internetauftritt neue Kundengruppen zu erschließen.
Quelle: BITKOM
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Jüngst wurde das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA in einer aktuellen Version veröffentlicht. Das Dokument, das von der EU und weiteren Länder, unter anderem die USA, Schweiz, Kanada und Australien ausgehandelt wurde bzw. wird, soll in ein völkerrechtliches bindendes Anti-Piraterie-Abkommen münden.
Den Internet Service Providern wird an verschiedenen Stellen eine wesentliche Rolle übertragen. So wird diskutiert, ob Provider nicht gezwungen werden sollen, bei Verdacht von Urheberrechtsverletzungen Kunden den Internetzugang abzuschalten.
Zwar soll dies nach dem Three-Strikes-Prinzip geplant sein, der Ansatz ist laut BITKOM aber generell falsch, weil man ISP zu Vollzugsorganen macht. Nach dem Three-Strikes-Prinzip soll der Internetzugang nach drei Urheberrechtsverletzungen gesperrt werden.
Auch sollte die Haftbarkeit von ISP erstmals international einheitlich geregelt werden. Das wurde aber nicht erreicht.
Mehr zum Thema bei:
eRecht24.de
heise.de
nzz.ch
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