Ihren XING-Kontakten zeigen Adminbereich WordPress CSS Fehler?

Geschrieben von Heiko Heeskens am 09.01.2012, 14:20 Uhr in Software Tips, Support
2 Kommentare »

Ein wundersamer Fehler hat mich beschäftigt – der Adminbereich eines Blogs sah merkwürdig zerschossen aus, als ob das CSS nicht eingebunden wäre.

Auch eine Funktionalität war nicht mehr gegeben. Folgende Lösung brachte mich ans Ziel:

 

Diese Zeile in die Datei wp-config.php einfügen:

define(‘SCRIPT_DEBUG’, true);

Und siehe da – alles funktioniert wie gehabt!


Diesen Artikel weiterempfehlen:
mehr Datenschutz durch 2-Klick Buttons! Auf 'i' klicken, um mehr zu erfahren.

Ihren XING-Kontakten zeigen “doppelt so schnell wie normales DSL” ist irreführend und wettbewerbswidrig

Geschrieben von Redaktion am 04.01.2012, 14:19 Uhr in DSL, Internetbranche
Bisher keine Kommentare »

Der Werbeslogan “doppelt so schnell wie normales DSL” ist irreführend und damit. Die beiden Internet-Service-Provider UnityMedia NRW GmbH und Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG bekamen vom Landgericht (LG) Köln – vom Oberlandesgericht (OLG) Köln am 19.12.2011 bestätigt* – untersagt, diesen Slogan zu nutzen. Den Antrag auf einstweilige Verfügung stellte ein Konkurrenzanbieter.

Laut einer Pressemeldung der Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte war der Slogan für das OLG Köln gleich aus mehreren Gründen irreführend und damit wettbewerbswidrig:

“Das beworbene Angebot der Antragsgegnerin in der konkret veröffentlichten Fassung erweckt unzutreffend den Eindruck, dass die doppelt schnelle DSL-Verbindung nach einem Anbieterwechsel in jedem Fall, also unabhängig von weiteren Faktoren genutzt werden könne. Irreführend daran ist, dass aus der Werbung nicht hervorging, dass es beispielsweise auch auf die Leistungsfähigkeit des Kundenrechners oder auf dessen interne Verkabelung ankommt.

Außerdem ergab sich erst aus einer Fußnote der Werbung, dass aus Sicht von UnityMedia mit “normalem” DSL eine Datenübertragungsrate beim Download von 16.000kbit/s gemeint ist, so dass unter “doppelt so schnell” eine Übertragungsrate von 32.000 kbit/s zu verstehen wäre. Tatsächlich bieten aber Konkurrenten von UnityMedia auch Internetverbindungen mit einer höheren Übertragungsrate als 16.000 kbit/s an. Deshalb ist das Angebot von UnityMedia mit 32.000 kbit/s eben nicht zwangsläufig und stets doppelt so schnell wie die Leistungen anderer Anbieter.

Schließlich hat das OLG Köln festgestellt, dass UnityMedia beim Upload von Daten sogar langsamer ist, als die Antragstellerin. Diese stellt nämlich ihren Kunden Uploadgeschwindigkeiten von bis zu 10 Mbit/s zur Verfügung, wohingegen UnityMedia lediglich eine Geschwindigkeit von 1 Mbit/s leistet.”

Das Urteil zeigt, dass auch für ISP gilt, war für alle Werbetreibenden gilt: Werbeaussagen müssen wahr sein und dürfen die so genannten „beteiligten Verkehrskreise“, also vor allem auch die Kunden – in der Regel Verbraucher – nicht irreführen.

*OLG Köln, Urteile vom 19.12.2011, Az. 6 U 146/11 und 6 U 150/11)

Quelle: Pressefach: Schutt, Waetke – Rechtsanwälte


Diesen Artikel weiterempfehlen:
mehr Datenschutz durch 2-Klick Buttons! Auf 'i' klicken, um mehr zu erfahren.