Ihren XING-Kontakten zeigen Google Voice kommt bald nach Europa

Geschrieben von Redaktion am 29.09.2011, 11:47 Uhr in Internetbranche
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Laut chip-online soll Google Voice, die Skype-Konkurrenz von Google, bald nach Europa kommen. Laut mehreren Bloggern äußerte Jens Redmer, Director of Business Development Europa, dass es konkrete Schritte gebe, den bisher nur in den USA verfügbaren Service nach Europa zu bringen. Derzeit soll er selbst den Dienst in Europa ausprobieren. Einen offiziellen Starttermin gibt es aber noch nicht.

Google Voice soll ein Telefonservice werden, der Skype aus Anfangstagen ähnlich sieht: Ein IP-basierter weltumspannender Telefondienst, der Auslandsgespräche überschaubar und kostengünstig macht und vor allem für Geschäftsreisende eine spannende Sache sein dürfte.


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Ihren XING-Kontakten zeigen QR-Kekse

Geschrieben von Redaktion am 23.09.2011, 14:17 Uhr in Internetbranche
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QR_kekseGestern haben wir auf der dmexco in Köln am Stand der Firma ShopShare total geniale Kekse entdeckt. Es waren einfache Oreo Kekse mit QR Code. QR Codes sind im Zeitalter der Smartphones und Apps total in Mode gekommen. QR kommt aus dem Englischen und bedeutet “Quick Response”, deutsch „schnelle Antwort“.
QR Code ist ein zweidimensionaler Code, der Daten wie Links etc. enthällt. Man kann die Codes mit einem Smartphone und einer geeigneten App scannen und wird dann auf eine Seite geleitet. In diesem Fall war das die Facebook-Seite der Firma ShopShare. QR Codes findet man in Printanzeigen, unter Artikel und mittlerweile auf Visitenkarten.

Die Idee mit den Keksen ist klasse, schnell und einfach. So kann man ein Give-away anbieten mit einer Information.
Der QR Code zu unserem Blog ist dieser:
qrcode


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Ihren XING-Kontakten zeigen Gibt’s doch gar nicht: Niemand interessiert sich für .franken

Geschrieben von Redaktion am 16.09.2011, 11:32 Uhr in domains
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Mal eine Nachricht zum Schmunzeln: Von Januar bis April 2012 nimmt der Internetverband ICANN Bewerbungen für neue Adressendungen im Internet entgegen. Während sich der Freistaat Bayern um die Endung .bayern bewerben will, scheint in Franken das Interesse an einer .franken-Endung eher mau zu sein. Das meldet BR online, die Internetausgabe des Bayrischen Rundfunks, unter Berufung auf eigene Recherchen.

Irgendwie ist das schon verwunderlich, sind die Franken doch ein stolzes Volk und wollen partout nicht mit den Bayern in einen Topf geworfen werden. Dass man zukünftig ein Domain-Endung .bayern nutzen kann, aber keine .franken-Endung, ist da schon fast ein Verbrechen.

Offensichtlich ist die Nachfrage nach einer solchen Endung zu gering, um die hohen Kosten wieder einzuspielen. Allein die Bewerbung bei der ICANN kostet 130.000 Euro. Derjenige, der schließlich den Zuschlag bekommt, muss dann noch jährlich etwa 18.000 Euro zahlen.

Jetzt BR online eine Umfrage auf der Webseite gestartet, um ein weiteres Stimmungsbild der Nutzerinnen und Nutzer von BR-online zu bekommen. Warum nicht direkt bei Facebook?

Gefunden bei http://www.br-online.de/


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Ihren XING-Kontakten zeigen LG Köln: ISP haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden

Geschrieben von Redaktion am 09.09.2011, 14:12 Uhr in Internetbranche
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Das Kölner Landgericht hat in seinem jüngsten Urteil zum Filesharing der Auffassung widersprochen, dass Internetzugangsanbieter für Rechtsverletzungen ihrer Kunden generell haftbar zu machen sind. Das berichtete der in Münster ansässige Verein Telemedicus e.V. auf seiner gleichnamigen Internetseite.

Was war geschehen?
Der Kunde des Internetproviders hatte unter einer bestimmten IP-Adresse einen so genannten „Fileserver“ betrieben. Die Webseite bot dabei einen Index von mehreren tausend Links zu Dateien in Filesharing-Netzwerken an. Insgesamt waren vier Tonträgerhersteller gemeinsam gegen einen Telekommunikationsdienstleister vorgegangen. Nach deren Auffassung hafte auch der ISP für die Urheberrechtsverletzung. Dieser hatte sich der Abmahnung verweigert, es kam zur Verhandlung.

Die Kölner Richter wiesen jetzt die Klage ab und haben damit einen Meilenstein für die Rechte der Internet Service Provider gelegt. Denn bislang wurden in der Vergangenheit wiederholt auch Internet-Provider von den Rechtsvertretern der Klägerseite angemahnt. Die sollten zukünftig ihren Kunden den Zugang zu einem Filesharing-Portal zu sperren, so die Forderung.

Die Leitsätze der Redaktion des Telemedicus e.V.erklären das Urteil

1. Ein Internet-Service-Provider haftet nicht als Störer für von dessen Kunden begangenen Rechtsverletzungen, da er eine bloße technische Dienstleistung erbringt, die nicht die Verpflichtung zur Kontrolle der Datenkommunikation zwischen seinen Kunden auf Begehung von gerügten Verletzungshandlungen beinhaltet.

2. Die Errichtung der für eine solche Überwachung notwendigen Filter- und Sperrmaßnahmen durch den Internetzugangsanbieter als zentrale Schnittstelle für die Datenkommunikation wäre ohne gesetzliche Grundlage mit dem durch Art. 10 Abs. 1, Abs. 2 GG geschützten Fernmeldegeheimnis nicht zu vereinbaren.

3. Einem Internetzugangsanbieter sind vorsorgliche DNS- und IP-Sperren nicht zumutbar, da dies eine Vielzahl von technischen Sicherheitsvorkehrungen in Form von Datenfiltern zur Folge haben müsste, was mit der Stellung als lediglich vermittelndem Infrastrukturdienstleister nicht vereinbar wäre.

4. Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG erlaubt im Wege richtlinienkonformer Auslegung nationaler Verbotsvorschriften kein Vorgehen von Rechteinhabern gegen “Vermittler” im Wege gerichtlicher Anordnungen, wenn in den zugrunde liegenden nationalen Rechtsvorschriften keine ausreichende Rechtsgrundlage für ein solches Vorgehen enthalten ist.

Was meint Ihr dazu? Ist das Urteil für alle ISPs ein Freibrief, Filesharing zu dulden, weil man kein Risiko mehr eingeht oder macht das Sinn?

Quelle: Telemedicus e.V.


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